Berufsfelder
A. Fußballnahe Berufe bzw. Tätigkeiten aus dem Schwerpunktumfeld
- Clubmanager
- Vorbereitung zum Trainer
- Eventveranstalter
B. Kaufmännische Berufe
- Klassische Berufe für HAK Absolventen (z.B. Banken, Versicherung, Buchhaltung / Bilanzierung)
- Berufe im Tourismus (z.B. Back Office, Tourismusverbände)
- Berufe in der öffentlichen Verwaltung
- u.v.m. (siehe www.berufslexikon.at -> Mittlere / höhere Schulen -> Stichwort: Handelsakademie)
C. Zugangsberechtigung zu allen Fachhochschulen und allen Universitäten.
D. Selbstständigkeit
Berechtigungen mit dem Reife- und Diplomprüfungszeugnis gemäß der Gewerbeordnung, BGBl. Nr. 194/1994:
Arbeitsvermittlung
Zugang zum Gewerbe mit Nachweis einer eineinhalbjährigen fachlichen Tätigkeit und der Befähigungsprüfung gemäß BGBl. II Nr. 26/2003 vom
Buchhaltung
Zugang zum Gewerbe mit einjähriger fachlicher Tätigkeit gemäß Verordnung BGBl. II Nr. 35/2003 vom 28. Jänner 2003
Immobilientreuhänder
Zugang zum Gewerbe mit eineinhalbjährigen Tätigkeit und der Befähigungsprüfung gemäß Verordnung BGBl. II Nr. 58/2003 vom 28. Jänner 2003
Inkassoinstitute
Zugang zum Gewerbe mit eineinhalbjähriger Tätigkeit gemäß Verordnung BGBl. II Nr. 59/2003 vom 28. Jänner 2003
Reisebüros
Zugang zum Gewerbe mit 2-jähriger Tätigkeit gemäß Verordnung BGBl. II Nr. 76/2003 vom 28. Jänner 2003 (nur mit Fachrichtung oder Ausbildungsschwerpunkt „Tourismus“)
Sicherheitsgewerbe (Berufsdetektive, Bewachungsgewerbe)
Zugang zum Gewerbe mit eineinhalbjährigen Tätigkeit und der Befähigungsprüfung gemäß Verordnung BGBl. II Nr. 82/2003 vom 28. Jänner 2003
Spediteure einschließlich Transportagenten
Zugang zum Gewerbe mit eineinhalbjähriger Tätigkeit gemäß Verordnung BGBl. II Nr. 83/2003 vom 28. Jänner 2003 (nur mit Fachrichtung oder Ausbildungsschwerpunkt „Logistikmanagement und Speditionswirtschaft“ oder „Entrepreneurship und Management mit Geschäftsfeld Logistik- oder Speditionswirtschaft)
Überlassung von Arbeitskräften
Unternehmensberatung einschl. der Unternehmensorganisation
Zugang zum Gewerbe mit eineinhalbjähriger Tätigkeit gemäß Verordnung BGBl. II Nr. 94/2003 vom 28. Jänner 2003
Vermögensberatung
Zugang zum Gewerbe mit eineinhalbjähriger Tätigkeit gemäß Verordnung BGBl. II Nr. 95/2003 vom 28. Jänner 2003
Versicherungsagent
Zugang zum Gewerbe mit einjähriger Tätigkeit gemäß Verordnung BGBl. II
Nr. 96/2003 vom 28. Jänner 2003